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onymität im Netz

 

Spurensicherung

In Deutschland treiben die Datenschützer die Entwicklung anonymer Dienste ganz offiziell voran. Sie folgen dem Auftrag des Gesetzes, wie Helmut Bäumler, Leiter der Schleswig-Holsteinischen Datenschutzzentrums, es formuliert: "Das Recht auf Anonymität im Internet, das im Teledienstedatenschutzgesetz garantiert ist, muss endlich effektiv durchgesetzt werden." Das Credo führt häufiger zur Konfrontation mit den Strafverfolgungsbehörden.

Seit Jahren bemühen sich Polizei, Staatsanwaltschaft und andere um eine Ausweitung ihrer Ermittlungsbefugnisse. Dabei setzen Sie ihren Einfluss auf nationalen, europäischen und internationalen Ebenen ein. Als Beispiel für ihre letztlich erzielten Erfolge mag die im November 2001 vom Europarat verabschiedete Cybercrime Konvention dienen. Mit ihr sollen die Gesetze in den verschiedenen europäischen Ländern in Bezug auf Computer-Kriminalität vereinheitlicht werden. Der größere Teil der Vereinbarung bezieht sich auf unmittelbar mit vernetzten Rechnern zusammenhängende Straftaten. Unter Strafe soll stehen:

  • sich unberechtigt Zugang zu einem Rechner verschaffen,
  • Abhören nicht-öffentlicher Daten,
  • unberechtigte Manipulation von Daten,
  • unberechtigte Beeinträchtigung von Rechnern,
  • die Herstellung und Verbreitung von Werkzeugen, die in erster Linie die bereits aufgezählten Straftaten ermöglichen,
  • Fälschung und Betrug mittels des Computers.

Daneben stellt die Konvention explizit auch das Beschaffen, Anbieten und Verteilen von Kinderpornographie, sowie kommerziell motivierte Vergehen gegen das Urheberrecht unter Strafe.

Der größere Teil der Konvention ist in Deutschland bereits Gesetz. Trotzdem unterscheidet sich die Szenerie, was Einbrüche in fremde Rechner oder manipulierte Computer angeht, kaum von der anderer Länder. Daher werden auch immer wieder deutlich krassere Wünsche formuliert: Die Palette reicht von der Einschränkung kryptographischer Methoden bis zur Abschaffung der Anonymität.