Spurensicherung
In Deutschland treiben die Datenschützer die Entwicklung
anonymer Dienste ganz offiziell voran. Sie folgen dem
Auftrag des Gesetzes, wie Helmut Bäumler, Leiter der
Schleswig-Holsteinischen Datenschutzzentrums, es formuliert:
"Das Recht auf Anonymität im Internet, das im
Teledienstedatenschutzgesetz garantiert ist, muss endlich
effektiv durchgesetzt werden." Das Credo führt häufiger zur
Konfrontation mit den Strafverfolgungsbehörden.
Seit Jahren bemühen sich Polizei, Staatsanwaltschaft und
andere um eine Ausweitung ihrer Ermittlungsbefugnisse. Dabei
setzen Sie ihren Einfluss auf nationalen, europäischen und
internationalen Ebenen ein. Als Beispiel für ihre letztlich
erzielten Erfolge mag die im November 2001 vom Europarat
verabschiedete Cybercrime Konvention dienen. Mit ihr
sollen die Gesetze in den verschiedenen europäischen Ländern
in Bezug auf Computer-Kriminalität vereinheitlicht
werden. Der größere Teil der Vereinbarung bezieht sich auf
unmittelbar mit vernetzten Rechnern zusammenhängende
Straftaten. Unter Strafe soll stehen:
- sich unberechtigt Zugang zu einem Rechner verschaffen,
- Abhören nicht-öffentlicher Daten,
- unberechtigte Manipulation von Daten,
- unberechtigte Beeinträchtigung von Rechnern,
- die Herstellung und Verbreitung von Werkzeugen, die in
erster Linie die bereits aufgezählten Straftaten ermöglichen,
- Fälschung und Betrug mittels des Computers.
Daneben stellt die Konvention explizit auch das Beschaffen,
Anbieten und Verteilen von Kinderpornographie, sowie
kommerziell motivierte Vergehen gegen das Urheberrecht unter
Strafe.
Der größere Teil der Konvention ist in Deutschland bereits
Gesetz. Trotzdem unterscheidet sich die Szenerie, was
Einbrüche in fremde Rechner oder manipulierte Computer
angeht, kaum von der anderer Länder. Daher werden auch immer
wieder deutlich krassere Wünsche formuliert: Die Palette
reicht von der Einschränkung kryptographischer Methoden bis
zur Abschaffung der Anonymität.